Als Musikmanager:in hast du jede Menge Aufgaben: Verträge verhandeln, Karrieren planen, Tourneen organisieren – – und manchmal auch die Herausforderung, sich mit steuerlichen Angelegenheiten herumzuschlagen.. Besonders dann, wenn deine ausländischen Künstler:innen in Deutschland Einnahmen erzielen, wird es steuerlich interessant. Hier kommt §50a Einkommensteuergesetz (EStG) ins Spiel. Dieser Paragraph regelt, dass auf bestimmte Einkünfte von Nicht-Ansässigen – also Personen ohne Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmen ohne Geschäftsleitung oder Betriebsstätte in Deutschland – eine Quellensteuer – (oder auch Abzugssteuer bzw. Steuerabzüge nach $50a EstG) erhoben wird. Aber keine Sorge! In vielen Fällen kannst du für deine Künstler:innen eine Erstattung dieser Steuer beantragen. Hier zeige ich dir Schritt für Schritt als Anleitung, wie das funktioniert, und wie du sicherstellst, dass deine Künstler:innen nicht mehr Steuern zahlen, als unbedingt nötig.
Was sind Steuerabzüge nach §50a EStG?
Nehmen wir an, du betreust eine erfolgreiche Künstlerin aus Kanada, deren Musik in Deutschland lizenziert wird. Ein deutsches Musiklabel zahlt Lizenzgebühren für die Nutzung ihrer Songs auf dem deutschen Markt. Das inländische Musiklabel ist also Lizenznehmer*in und hat die Rechte von einer ausländischen Rechteinhaber*in (Lizenzgeber*in) lizensiert – deine Künstlerin erhält wahrscheinlich halbjährlich eine Abrechnung über die, Auswertungserlöse.
§50a EStG sorgt dafür, dass von diesen Lizenzeinkünften direkt eine Steuer einbehalten und an das deutsche Finanzamt abgeführt wird, bevor deine Künstlerin das Geld erhält. Diese Steuer wird quasi an der „Quelle“ erhoben – daher der Name Quellensteuer. Die wichtigsten Einkünfte, die davon betroffen sind:
Vergütungen für Lizenz- und Urheberrechte: Zum Beispiel für die Vervielfältigung bzw. Nutzung von Musik, Videos, Filmen, Software oder anderen urheberrechtlich geschützten Inhalten in Deutschland . Dazu gehören übrigens auch Zahlungen für die Nutzung von Rechten an Grafiken, Bilden oder Texten, die in Deutschland veröffentlicht werden.
Gagen für Auftritte: Also Gagen für Konzerte, Shows oder andere künstlerische Leistungen.
Das deutsche Musiklabel oder der Veranstalter behält die Quellensteuer ein und führt die Steuerabzüge direkt an das deutsche Finanzamt ab. Typischerweise liegt diese Steuer bei 15% der Bruttoeinnahmen, wobei der genaue Prozentsatz je nach geltendem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) variieren kann.
Voraussetzungen für die Erstattung der Quellensteuer
Zum Glück gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit, die einbehaltene Quellensteuer zurückzuerhalten. Doch bevor du als Musikmanagement für deine Künstler:innnen eine Erstattung beantragen kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, die du zu organisieren hast:
- Ansässigkeitsbescheinigung: Zuerst muss nachgewiesen werden, dass deine Künstler:innen in ihrem Heimatland steuerlich ansässig ist. Dafür benötigt ihr eine sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung, die von der Steuerbehörde des Heimatlandes ausgestellt wird. Ohne diese Bescheinigung wird der Antrag auf Erstattung nicht akzeptiert. Du kannst die Bescheinigung natürlich auch nachreichen, aber dann kommt unter Umständen zu starken Verzögerungen – die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt laut dem VUT bei 12-24 Monaten.
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Es muss ein gültiges DBA zwischen Deutschland und dem Heimatland deiner Künstler:in existieren. Dieses Abkommen regelt, ob die Quellensteuer reduziert oder sogar vollständig erstattet werden kann. In vielen Fällen ermöglicht das DBA eine teilweise oder vollständige Rückerstattung. Eine Übersicht gibt es beim Bundesfinanzministerium.
- Kein Betrieb in Deutschland: Eine weitere Voraussetzung ist, dass deine Künstler:innen in Deutschland keine feste Betriebsstätte hat, die Einnahmen generiert.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstattung von Steuerabzügen
Jetzt geht’s ans Eingemachte: Wie beantragst du die Erstattung der Quellensteuer? Hier ist der Prozess in fünf einfachen Schritten:
Schritt 1: Ansässigkeitsbescheinigung besorgen
Der erste Schritt ist, die Ansässigkeitsbescheinigung von der Steuerbehörde im Heimatland deiner Künstler:in zu besorgen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass deine Künstler:innen dort steuerlich erfasst und ansässig ist. Ohne dieses Dokument kann der Erstattungsantrag nicht bearbeitet werden. Plane hierfür am besten einen Vorlauf von mehren Wochen ein – denn auch die Behörden in anderen Ländern sind nicht immer die schnellsten.
Schritt 2: Antrag auf Erstattung elektronisch ausfüllen
Seit einiger Zeit läuft das Ganze digital. Du musst den Antrag auf Erstattung der Quellensteuer nach §50a EStG (Entlastungsantrag) über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) einreichen. Die Formulare sind mehrsprachig verfügbar, auch auf Englisch, und der Antrag kann direkt online ausgefüllt und abgeschickt werden.
Schritt 3: Nachweise uploaden
Dem Antrag musst du folgende Unterlagen beifügen:
- Ansässigkeitsbescheinigung: Dieses Dokument muss im Antrag hochgeladen werden. Ohne die Ansässigkeitsbescheinigung geht nichts.
- Nachweise über die einbehaltene Steuer: Lass dir vom deutschen Vertragspartner (z.B. dem Musiklabel) eine Bescheinigung über die einbehaltene Steuer ausstellen. Diese Bescheinigung ist der Nachweis, dass die Steuer tatsächlich abgeführt wurde.
- Verträge oder Abrechnungen: Das Finanzamt verlangt häufig Verträge, Abrechnungen und/oder Rechnungen, um die Einnahmen und Steuerabzüge zu belegen.
Schritt 4: Antrag elektronisch einreichen
Nachdem du alle erforderlichen Dokumente hochgeladen hast, kannst du den Antrag direkt über das Online-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern absenden.
Schritt 5: Geduld haben
Sobald der Entlastungsantrag eingereicht ist, heißt es abwarten. Die Bearbeitung dauert zur Zeit voraussichtlich zehn bis fünfzehn Monate, in komplexen Fällen kann es auch viel länger dauern. Halte dich an alle Anweisungen, die du vom BZSt erhältst, und bereite dich darauf vor, eventuell zusätzliche Unterlagen nachzureichen.
Einen guten Überblick über die aktuelle Lage und die Dauer von Erstattungs- bzw. Entlastungsanträgen findest du beim VUT dem Verband der unabhängigen Musikunternehmer:innen:
Häufige Fehler vermeiden
Damit der Erstattungsprozess reibungslos verläuft, gibt es ein paar Fallstricke, die du unbedingt vermeiden solltest:
- Unvollständige Anträge: Vergewissere dich, dass alle Felder ausgefüllt und alle erforderlichen Dokumente hochgeladen sind. Unvollständige Anträge sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
- Fehlende Ansässigkeitsbescheinigung: Ohne diese Bescheinigung kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Sie ist der wichtigste Nachweis, um die steuerliche Ansässigkeit im Heimatland zu belegen.
- Falsche Angaben: Überprüfe den Antrag und den Fragebogen sorgfältig. Fehlerhafte Informationen können nicht nur den Antrag verzögern, sondern auch zu einer Ablehnung führen.
Beispiel: Wie die Erstattung von Steuerabzügen in der Praxis funktioniert
Nehmen wir an, du managst eine Band aus Großbritannien, die ihre Musikrechte an ein deutsches Musiklabel lizenziert hat. Das Label zahlt Lizenzgebühren für die Nutzung der Musikrechte in Deutschland. Von diesen Gebühren zieht das Label 15% Quellensteuer ab und führt sie ans deutsche Finanzamt ab. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Großbritannien kannst du die Erstattung der einbehaltenen Quellensteuer beantragen. Du besorgst die Ansässigkeitsbescheinigung, füllst den Entlastungsantrag online aus und reichst alles digital ein. Nach einigen Monaten wird die Quellensteuer erstattet, und die Band erhält die vollständige Lizenzgebühr ohne die zusätzlichen Abzüge.
Zusätzliche Tipps für den reibungslosen Ablauf
Es lohnt sich, den gesamten Prozess sorgfältig zu planen und auf Details zu achten. Hier sind einige zusätzliche Tipps, die dir helfen können:
Frühzeitig planen: Beginne mit der Beantragung der Ansässigkeitsbescheinigung und der Vorbereitung des Antrags, sobald die Lizenzvereinbarungen abgeschlossen sind. So vermeidest du Verzögerungen und stellst sicher, dass der Prozess reibungslos verläuft.
Dokumente im Voraus bereithalten: Stelle sicher, dass alle relevanten Verträge, Abrechnungen und Nachweise griffbereit sind, bevor du den Antrag einreichst. So kannst du schnell reagieren, falls das Finanzamt zusätzliche Informationen anfordert.
Kontinuierliche Kommunikation: Halte den Kontakt zum BZSt aufrecht und reagiere umgehend auf Anfragen. Je schneller du auf Rückfragen reagierst, desto schneller wird der Antrag bearbeitet. Wenn du dir zu lange Zeit lässt, kann der Antrag abgelehnt werden.
Fazit: Eine Erstattung ist möglich – wenn du den Prozess kennst
Die Erstattung der Quellensteuer nach § 50a EStG ist absolut machbar, aber sie erfordert ein wenig Planung und die richtige Dokumentation. Wenn du den Prozess einmal durchschaut hast, kannst du sicherstellen, dass deine Künstler:innen nicht mehr Steuern zahlen, als sie müssen. Mit der richtigen Vorbereitung und einem klaren Plan bringst du das Ganze nach Hause und sorgst dafür, dass deine Künstler:innen den Großteil ihrer Einnahmen behalten.
Keep calm and get that refund for your artists!
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Tip: Willst mehr wissen über das Quellensteuer und Steuerabzüge nach §50a EStG? Hier gibt es interessante Infos, die für dich als Inhaber eines Musiklabels oder als Manager von Bands und Künsteler:innen interessant sein könnten: Quellensteuer: Was Musiklabels zu Steuerabzügen wissen müssen (amvyn.de)
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