Du managst die heißesten deutschen Künstler:innen, jonglierst Tourpläne und sorgst dafür, dass die Bühnen weltweit erobert werden – aber was ist mit den Steuern? Wenn deine Künstler:innen international auftreten, kann es schnell kompliziert werden. Quellensteuer hier, Doppelbesteuerung da – keine Panik! Hier erfährst du, was du über die Anrechnungsmethode vs. Freistellungmethode beim internationalem Business wissen musst, um die Steuerlast deiner Künstler:innen im Griff zu haben.
Quellensteuer bei Künstler:innen: Der erste Biss vom Kuchen
Stell dir vor, deine Künstler:innen rocken in Paris die Bühne. Alles läuft super, bis Frankreich direkt einen Teil der Gage einsackt – das ist die Quellensteuer. Viele Länder erheben diese Steuer auf Einkünfte von ausländischen Künstler:innen, und die kann ordentlich reinhauen: Von 10% bis 30% ist alles drin. Das bedeutet, dass ein Teil der Gage direkt weg ist, bevor überhaupt das Geld in den Taschen deiner Künstler landet.
Beispiel: Deine Künstlerin bekommt 10.000 Euro für einen Auftritt in Frankreich. Zack – 1.500 Euro gehen als Quellensteuer direkt an den französischen Staat. Bleiben also nur noch 8.500 Euro übrig.
Die Quellensteuer kann jedoch nicht nur auf Gagen erhoben werden. Auch Lizenzgebühren, die deine Künstlerin aus dem Ausland erhält, können davon betroffen sein. Angenommen, deine oben genannte Künstlerin hat die Rechte an ihrer Musik in Frankreich an ein Musiklabel lizenziert und erhält dafür eine Lizenzgebühr. Auch hier wird das französische Musiklabel eine Quellensteuer einbehalten, bevor der Betrag deine Künstlerin ausgezahlt wird. Dieses Szenario ist besonders relevant, wenn du oder deine Künstler:innen Lizenzrechte weltweit vergibst.
Doppelbesteuerungsabkommen: Steuer-Tetris für Fortgeschrittene
Damit deine Künstler:innen nicht auch noch in Deutschland für dasselbe Einkommen Steuern zahlen müssen, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese Abkommen zwischen Deutschland und vielen anderen Ländern regeln, wie die Steuerlast zwischen den Ländern aufgeteilt wird. Ziel ist es, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden – also dass dieselben Einkünfte zweimal besteuert werden.
Wichtig für dich: Die Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist im jeweiligen DBA festgelegt. Du hast keine Wahlfreiheit, ob die Anrechnungsmethode oder die Freistellungsmethode angewendet wird. Es hängt ausschließlich davon ab, welche Regelung das DBA zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land vorsieht. Es kann also durchaus passieren, dass für Einkünfte aus einem Land die Anrechnungsmethode und für Einkünfte aus einem anderen Land die Freistellungsmethode zur Anwendung kommt.
Anrechnungsmethode: Das Minus wird zum Plus
Bei der Anrechnungsmethode wird die im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet. Das heißt, wenn deine Künstler:innen in einem anderen Land Quellensteuer zahlen, wird dieser Betrag in Deutschland auf die dort fällige Einkommensteuer angerechnet. Das Ziel ist es, die Gesamtsteuerlast zu minimieren, indem verhindert wird, dass deine Künstler:innen auf dieselben Einkünfte doppelt Steuern zahlen müssen.
Beispiel zur Anrechnung: Nehmen wir an, dein Künstler muss in Frankreich 1.500 Euro Quellensteuer für Gagen zahlen und diese werden von dem lokalen Veranstalter einbehalten. In Deutschland wären für diese Einkünfte 2.000 Euro Steuern fällig. Die gute Nachricht: Die 1.500 Euro aus Frankreich werden angerechnet, sodass in Deutschland nur noch 500 Euro fällig werden. Damit bleibt die Gesamtsteuerlast bei 2.000 Euro, und keiner zahlt doppelt.
Die Anrechnungsmethode ist besonders vorteilhaft, wenn die Quellensteuer im Ausland niedriger ist als die in Deutschland fällige Steuer. In diesem Fall wird die im Ausland gezahlte Steuer vollständig angerechnet, und dein Künstler zahlt in Deutschland nur den Differenzbetrag. Sollte die ausländische Steuer jedoch höher sein als die in Deutschland fällige Steuer, kann die Anrechnungsmethode trotzdem genutzt werden – dann wird in Deutschland keine zusätzliche Steuer mehr fällig, und eine Erstattung der im Ausland zu viel gezahlten Steuer ist nicht möglich.
Steuer-Hack: Durch die Anrechnungsmethode verhinderst du, dass deine Künstler auf dieselbe Gage oder Lizenzgebühr zweimal zur Kasse gebeten werden. Wenn du frühzeitig planst und weißt, welche Steuerlast wo anfällt, kannst du mit diesem Wissen über die Anrechnungsmethode den Cashflow aus den Gagen gut einkalkulieren. Hier zeigt sich, wie wichtig es ist, die steuerlichen Auswirkungen schon bei der Planung internationaler Auftritte im Blick zu haben.
Freistellungsmethode: Steuerfrei, aber mit Haken
Bei der Freistellungsmethode bleiben die Einkünfte aus dem Ausland in Deutschland steuerfrei. Klingt erstmal genial, oder? Der Haken: Diese freigestellten Einkünfte erhöhen den Steuersatz für das restliche Einkommen – das nennt man den Progressionsvorbehalt. Der Steuersatz steigt also, und das kann mangels Kenntnissen leicht zu einer unerwarteten Steuernachzahlung bei deinen Artists führen.
Beispiel zur Freistellung: Deine Künstlerin verdient 20.000 Euro auf einer Tour im Jahr 2023 durch Österreich und der Veranstalter behält dort 5.000 Euro Quellensteuer ein. Diese 20.000 Euro bleiben in Deutschland steuerfrei, beeinflussen aber den Steuersatz. Hat dein Künstler in Deutschland noch weitere Einkünfte und zum Beispiel ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000, das normalerweise mit durchschnittlich 19,57% besteuert wird, klettert der Steuersatz durch den Progressionsvorbehalt. Die Steuer auf die 40.000 Euro steigt dadurch von 7.828 auf 10.020 Euro.
Der Progressionsvorbehalt nach §32b EStG bedeutet, dass zwar die ausländischen Einkünfte nicht in Deutschland besteuert werden, sie jedoch den Steuersatz für das übrige Einkommen erhöhen. Das heißt, während die 20.000 Euro aus Österreich steuerfrei bleiben, sorgt der Progressionsvorbehalt dafür, dass die restlichen Einkünfte deiner Künstlerin in Deutschland einem höheren Steuersatz unterliegen. In Fällen, in denen deine Künstler:in ein hohes Einkommen in Deutschland hat, kann dies zu einer deutlichen Erhöhung der Steuerlast führen.
Steuer-Twist: Die Freistellungsmethode hat ihre Tücken. Zwar bleibt das Einkommen steuerfrei, aber der höhere Steuersatz durch den Progressionsvorbehalt kann die Steuerlast auf das übrige Einkommen erheblich erhöhen. Hier muss gut geplant und gerechnet werden, um die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts auf das Gesamteinkommen und den Cashflow deiner Künstler:innen zu verstehen. Da die Methode durch das DBA festgelegt ist, bleibt nur die genaue Kenntnis der steuerlichen Regelungen, um die Folgen bestmöglich einzuplanen.
Wann welche Methode bei Künstler:innen angewendet wird
Die Entscheidung, ob die Anrechnungsmethode oder die Freistellungsmethode zur Anwendung kommt, ist im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen festgelegt. Es gibt keine Wahlfreiheit. Der genaue Wortlaut des DBA bestimmt, welche Methode angewendet wird, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Es ist daher wichtig, das jeweilige DBA genau zu kennen, wenn Einkünfte im Ausland erzielt werden. Dies betrifft nicht nur die Höhe der Quellensteuer, sondern auch die Frage, wie diese Einkünfte in Deutschland behandelt werden. Durch die Kenntnis der steuerlichen Regelungen kannst du die beste Vorgehensweise für deine Künstler planen und sicherstellen, dass sie steuerlich optimal aufgestellt sind. Der Unterschied zwischen Anrechnung und Freistellung kann große Auswirkungen auf die Gesamtsteuerlast haben, und das sollte nicht dem Zufall überlassen werden.
Zusätzliche Überlegungen für internationale Touren und Lizenzen
Neben der Frage, welche Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, gibt es noch weitere steuerliche Überlegungen, die du im Auge behalten solltest. Dazu gehören zum Beispiel die steuerlichen Anforderungen an die Dokumentation, die für die Anrechnung oder Freistellung erforderlich ist. Es müssen bestimmte Nachweise erbracht werden, um die im Ausland gezahlte Quellensteuer in Deutschland anrechnen zu können. Diese Unterlagen sollten frühzeitig organisiert und sicher aufbewahrt werden.
Ein weiterer Punkt, den es zu beachten gilt, ist die Planung von Einkünften über das Jahr hinweg. Je nachdem, in welchen Ländern deine Künstler auftreten und Einkünfte erzielen, kann es sinnvoll sein, Auftritte und Lizenzeinnahmen so zu planen, dass die steuerlichen Auswirkungen minimiert werden. Ein strategischer Ansatz bei der Einkommensplanung kann dazu beitragen, dass die Steuerlast insgesamt sinkt.
Fazit: Clever planen, cool bleiben
Plane frühzeitig, checke die Doppelbesteuerungsabkommen und prüfe, ob Anrechnungs- oder Freistellungsmethode für deine Künstler:innen angewendet wird. Es geht darum, den Steuerdschungel zu durchdringen und sicherzustellen, dass deine Künstler:innen so wenig wie möglich zahlen müssen. Wenn du dabei Unterstützung brauchst, schau gerne mal bei amvyn vorbei. Mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Musikbranche und fundierten Kenntnissen im internationalen Steuerrecht helfen wir dir, die Steuerlast deiner Künstler:innen zu optimieren und die besten Ergebnisse zu erzielen.
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Tip: Willst mehr wissen über das Quellensteuer und Steuerabzüge nach §50a EStG? Hier gibt es interessante Infos zum Thema Lizenzen und Gagen, die interessant sein könnten: Quellensteuer: Was Musiklabels zu Steuerabzügen wissen müssen (amvyn.de)