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Steuerabzüge nach § 50a EStG: Was du als Kreative/R wissen musst

von | Sep 4, 2024 | Steuerberatung für die Musikbranche

Du bist in der Medien- oder Musikbranche unterwegs und hast als z.B. Musiklabel mit internationalen Lizenzvergaben zu tun? Dann ist §50a Einkommensteuergesetz (EStG) für dich ein Paragraph, den du kennen solltest Klingt erstmal langweilig, ist aber extrem wichtig, wenn du Geschäfte über Landesgrenzen hinweg machst. Dieser Paragraph regelt nämlich die sogenannte Quellensteuer oder auch anders genannt die Steuerabzüge. Diese sind relevant für bestimmte Einkünfte aus Deutschland, die beispielsweise an ein ausländisches Musiklabel oder eine im Ausland ansässige Künstler:in gezahlt werden. Lass dich aber von der Bürokratie der Quellensteuer nicht abschrecken – wir erklären dir, wie du das alles in den Griff bekommst und Steuerabzüge nach §50a EStG geschickt managst und dein Musiklabel erfolgreich steuerlich positionierst..

Was regelt §50a EStG?

Kurz und knackig: §50a EStG regelt die Besteuerung von Einkünften, die Personen oder Unternehmen ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Betriebsstätte in Deutschland (also Nicht-Ansässige) aus Deutschland erhalten. Für dich spannend wird es also erst, wenn du als Label mit internationalen Partner:innen arbeitest. Es geht dabei um Einkünfte wie:

  • Lizenzeinkünfte: für die Nutzung von Rechten, etwa Musik, Filme, Texten, Software und Co.
  • Gagen: für künstlerische, sportliche oder ähnliche Leistungen

Das Besondere bei Steuerabzügen nach §50a EStG ist, dass nicht die ausländische Empfänger:in der Einkünfte – wie ein ausländisches Musiklabel oder eine Künstler:in – die Steuer zahlt, sondern du als deutsche Vertragspartner:in dafür verantwortlich bist. Du musst die Quellensteuer direkt von der Zahlung abziehen und ans Finanzamt abführen. Diese Regelung ist deshalb so wichtig, weil du sogar haftest, wenn die Berechnung falsch ist oder keine Abzüge vorgenommen wurden!

Wie hoch ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer beträgt in der Regel 15% der Einnahmen. Aber Achtung: Je nach Einkunftsart und dem Land des Empfängers kann dieser Prozentsatz variieren, u.a. wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) existiert. Das bedeutet, dass du, wenn du beispielsweise Lizenzen an ein ausländisches Musiklabel oder eine im Ausland ansässige Künstler:in zahlst, 15% davon einbehalten und ans deutsche Finanzamt abführen musst. Aber das ist noch nicht alles – zusätzlich zur Quellensteuer kommt der Solidaritätszuschlag ins Spiel.

Solidaritätszuschlag: Neben der Quellensteuer musst du auch den Solidaritätszuschlag (Soli) einbehalten und abführen. Dieser beträgt 5,5% der einbehaltenen Quellensteuer. Wenn du also 15% Quellensteuer als Musiklabel Inhaber einbehältst, kommen noch einmal 5,5% davon als Solidaritätszuschlag obendrauf. Diesen zusätzlichen Einbehalt musst du ebenfalls an das Finanzamt abführen.

Was bedeutet das für dich konkret?

Als Medienunternehmen oder als Musiklabel gibt es bei Lizenzzahlungen ins Ausland folgende Punkte bei Steuerabzüge zu beachten:

  • Steuer einbehalten: Von der vereinbarten Lizenzgebühr musst du in der Regel 15% Quellensteuer abziehen. Die richtige Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug ist wichtig für das korrekte Handling deiner Zahlungen und der Minimierung deines Haftungsrisikos.
  • Solidaritätszuschlag einbehalten: Zusätzlich zur Quellensteuer musst du den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der einbehaltenen Steuer berechnen und ebenfalls einbehalten.
  • Steuerabzüge und Soli abführen: Den gesamten einbehaltenen Betrag, also die Quellensteuer plus Soli, führst du direkt an das Bundeszentralamt für Steuern ab. Dafür muss zunächst eine Steueranmeldung erfolgen, welche innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf eines Quartals abzugeben ist. Die Verantwortung für die rechtzeitige Anmeldung und Zahlung der Steuerabzüge liegt bei dir als Vertragspartner, nicht beim ausländischen Empfänger. Am bequemsten ist der Workflow, wenn du dem Finanzamt den Einzug der Steuerabzüge per Lastschrift gewährst.
  • Steuerbescheinigung ausstellen: Du musst der ausländischen Rechteinhaber:in, wie einem ausländischen Musiklabel, eine Bescheinigung über die einbehaltene Steuer ausstellen. Diese Bescheinigung ermöglicht es der Empfänger:in, die Quellensteuer gegebenenfalls im Heimatland anzurechnen. Eine passende Vorlage findest Du beim Bundeszentralamt für Steuern.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Dein Joker im Ärmel

Jetzt wird’s spannend: Wenn es zwischen Deutschland und dem Land der Empfänger:in ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt, kannst du die Steuerabzüge bei deinen Lizenzabrechnungen an Künstler:innen bzw. Labels eventuell reduzieren oder sogar komplett vermeiden. Viele dieser Abkommen enthalten Klauseln, die Ermäßigungen oder Befreiungen ermöglichen. Das geht aber nicht automatisch – die ausländische Empfänger:in muss dir eine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen, die belegt, dass er steuerlich im Heimatland ansässig ist. Diese Bescheinigung ist quasi der Schlüssel zu Steuererleichterungen.

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: So minimierst du die Steuerlast

Keiner zahlt gerne mehr Steuern als nötig, das ist klar. Daher gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Auswirkungen der Steuerabzüge für die Lizenzpartner:innen deines Musiklabels zu minimieren:

  • DBA checken: Bevor du einen Lizenzvertrag abschließt, solltest du prüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) existiert und welche steuerlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Möglicherweise kannst du die Steuerabzüge und den Soli in Deutschland für deine Lizenzpartner:innen stark reduzieren.
  • Vertraglich regeln: In den Lizenzverträgen kannst du als Musiklabel auch vereinbaren, dass du die Quellensteuer und den Soli komplett übernimmst, anstatt sie von der Bruttolizenz abzuziehen. So erhalten deine ausländischen Partner:innen den vollen Betrag seiner Lizenzabrechnung und ihr vermeidet Unklarheiten oder Streitigkeiten über die Höhe der Nettozahlung. Sinnvoller ist es jedoch bereits bei Vertragsunterzeichnung die Unterlagen für eine Freistellung zu beantragen, denn so könnt ihr den Steuersatz auf ein Minimum reduzieren und der Prozess ist von Anfang an gegenüber euren Lizenzpartner:innen transparent.
  • Erstattung beantragen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann deine Vertragspartner;in die in Deutschland einbehaltene Quellensteuer und den Soli zurückholen. Das Erstattungsverfahren von Steuerabzügen ist zwar bürokratisch und dauert zur Zeit sehr lange, aber bei größeren Beträgen lohnt sich der Aufwand.

Warum du §50a EStG nicht ignorieren solltest

§50a EStG mag auf den ersten Blick kompliziert wirken, aber wenn dein Musiklabel international agiert, kommst du an diesen Steuerabzügen nicht vorbei. Ein falscher Umgang mit der Quellensteuer kann nicht nur dazu führen, dass du unnötig zu viel zahlst, sondern auch strafrechtliche Probleme nach sich ziehen. Stell dir vor, du vergisst, die Quellensteuer korrekt abzuführen – das Finanzamt wird das bei der nächsten Betriebsprüfung nicht einfach durchwinken und dein Label könnte ernsthafte Konsequenzen zu tragen haben.

Besonders wenn du regelmäßig mit internationalen Partner:innen zusammenarbeitest, ist es entscheidend, die Regeln zu den Steuerabzügen genau zu verstehen. Fehler in diesem Bereich können teuer werden und im schlimmsten Fall zu rechtlichen Konsequenzen führen. Aber keine Sorge – mit der richtigen Vorbereitung und den richtigen Informationen kannst du sicherstellen, dass alles reibungslos läuft.

Die richtige Balance finden

Du willst natürlich, dass deine internationalen Geschäfte profitabel bleiben und deine Künstler:innen oder Lizemzpartner:innen zufrieden sind. Um das zu erreichen, solltest du §50a EStG als festen Bestandteil deiner Planungen für dein Musiklabel-Business einbeziehen. Mach dir klar, wie sich die Quellensteuer und der Soli auf deine Margen und die Stimmung deiner Künstler:innen auswirken und in welcher Höhe Steuerabzüge insgesamt anfallen. Plane und informiere über alles im Voraus ein, anstatt im Nachhinein überrascht zu werden.

Gleichzeitig solltest du den Status der Doppelbesteuerungsabkommen stets im Blick haben. Diese Abkommen sind nicht in Stein gemeißelt und können sich ändern. Ein regelmäßiger Check kann dir helfen, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und die steuerlichen Vorteile für dein Musiklabel zu maximieren.

Steuerabzüge nach § 50a EStG im Griff haben

Wenn du im internationalen Geschäft erfolgreich sein willst, führt kein Weg an §50a EStG vorbei. Auch wenn es auf den ersten Blick kompliziert erscheint, bietet dir das richtige Wissen zusammen mit einer strategischen Herangehensweise viele Möglichkeiten, die Steuerlast durch gezielte Steuerabzüge und korrektes Management der Quellensteuer zu optimieren. So bleibt dein Musiklabel nicht nur kreativ und erfolgreich, sondern auch steuerlich gut aufgestellt.

Tipp: Die passenden Formulare für die Steuerbescheinigungen über die Steuerabzüge nach §50a EStG, Freistellungs- und Erstattungsanträge nach §50c EStG sowie Ansässigkeitsbescheinigung gibt es auf der Seite vom Bundeszentralamt für Steuern.

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Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Musik- und Medienwelt unterstützen wir dich bei Steuerabzügen, Freistellungs- und Erstattungsanträgen – so hast du mehr Zeit für das, was wirklich zählt.

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Tipp: Willst mehr wissen über Erstattungsanträge nach §50c EStG zu Steuerabzügen? Hier gibt es interessante Infos, die für dich als Artist-Management oder als Inhaber eines Musiklabel oder -verlages interessant sein könnten: Erstattung von Steuerabzügen nach §50a EStG: Anleitung

Mayk Meier, Dein Steuerberater für Musik & Medien

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